Das Honorar richtet sich nach individuellem Aufwand und zeitlichem Umfang der Therapie. Bei Bedarf eingesetzte Medikamente und Ampullen werden separat berechnet.
Stundensatz: 75 €
Die Abrechnung der naturheilkundigen Behandlung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Leistungen durch Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit über eine Zusatzversicherung die Kosten der Behandlung erstattet zu bekommen.
Privat Versicherte erhalten je nach abgeschlossenem Krankenversicherungsvertrag eine Erstattung. Klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen in voller Höhe bezahlt werden müssen, unabhängig von der Höhe der Erstattung Ihrer Versicherung.